Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

 

Das Leben birgt Situationen, in denen aus gesundheitlichen Gründen persönliche und wirtschaftliche Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigt werden können. Auch die nächsten Angehörigen können dann nur für Sie handeln, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.

 

Die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht ermöglicht dem Bevollmächtigen, in dem von Ihnen festgelegten Aufgabenbereich für Sie zu handeln. Die Auswahl des Bevollmächtigten sollte unter Wahrung größter Sorgfalt und Vertrauens erfolgen.

Die Vorsorgevollmacht umfasst neben der Bevollmächtigung über die wirtschaftlichen Angelegenheiten auch die Bevollmächtigung im persönlichen Bereich der Gesundheitssorge und der Aufenthaltsbestimmung.

Entscheidungen in den persönlichen Bereichen müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Es findet somit eine Kontrolle statt.

Betrifft die Bevollmächtigung auch Immobilienvermögen, muss die Vollmacht notariell beurkundet werden. Die Beurkundungskosten betragen bei einem Vermögen von € 100.000,00 ca. € 52,00 (Stand Januar 2012)

Steht für eine Vorsorgevollmacht keine Person Ihres absoluten Vertrauens zur Verfügung, besteht die Möglichkeit der Errichtung einer Betreuungsverfügung.

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine Person, die das Betreuungsgericht zur gegebenen Zeit zum Betreuer bestellen soll oder auch nicht. 

Sie können in der Betreuungsverfügung genau festlegen, welche Wünsche Sie bei der Führung der Betreuung haben. Der Betreuer ist verpflichtet, sich an Ihre Wünschen zu halten, wenn es möglich und auch zu Ihrem Wohl ist. Der vom Gericht bestellte Betreuer ist Ihr gesetzlicher Vertreter, und muss gegenüber dem Betreuungsgericht regelmäßig Rechenschaft ablegen. Die Betreuungsverfügung kann auch beim zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.

Diese Kurzfassung zu den Themen soll Sie anregen, bei Ihren weiteren Überlegungen und Fragen auf jeden Fall Personen anzusprechen, die von Berufswegen damit zu tun haben und Ihnen wirklich helfen können.

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